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Informationen zu Kapitalanlagerecht/Futures

  

Eine Kurzcharakteristik

Mit der Gründung der Deutschen Terminbörse (DTB) wurde im Jahre 1990 am Finanzplatz Deutschland, ein internationalen Maßstäben entsprechender Börsenterminmarkt geschaffen. Die DTB wird von 17 Gesellschaftern aus dem Kreis der Großbanken getragen.

Die DTB ist eine vollelektronische Terminbörse, im Gegensatz zum Parketthandel. Gegenstand börslicher Termingeschäfte sind Vereinbarungen (Kontrakte), deren Ausgestaltung standardisiert ist. Als Produkte werden an der DTB unter anderem Terminkontrakte auf den Deutschen Aktienindex (Dax-Future) und auf Bundesanleihen (Bund-Future) gehandelt.

Futures sind standardisierte, börsengehandelte Terminkontrakte in Waren, Wertpapieren, Indizes und anderen Werten, die im Bereich der DTB über die Clearingstelle der DTB abgewickelt und verrechnet werden. Ein Future stelle eine Verpflichtung für den Käufer und Verkäufer dar, einen bestimmten Wert zu einem bestimmten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Lieferung und Zahlung finden zu einem späteren, im voraus bestimmten Zeitpunkt statt. Jeder Marktteilnehmer kann sich aus seiner Verpflichtung lösen, ohne dabei von einem anderen Marktteilnehmer abhängig zu sein. In der Regel besteht bei den Käufern kein Interesse an der Erfüllung des jeweiligen Geschäftes. Eine effektive Lieferung und Abnahme des Werts findet bei 95 % der Kontrakte nicht statt. Vielmehr wird die eingegangene Verpflichtung vor Fälligkeit der Kontrakte durch ein Gegengeschäft aufgehoben (Glattstellen). Der Kauf oder Verkauf eines Kontrakts und die Glattstellung nennt sich round-turn.

Durch den Kauf oder Verkauf eines Future-Kontraktes verpflichtet sich der Käufer oder Verkäufer, am Fälligkeitstag den Basiswert zu einem im voraus bestimmten Preis zu übernehmen. Erwartet der Käufer einen Anstieg des Wertes des Basiswertes, kauft er einen Future, geht also eine Long-Position ein, erwartet er, dass die Kurse fallen, verkauft er einen Future, geht also eine Short-Position ein. Die Höhe des Gewinns hängt davon ab, wie weit der Future-Kontrakt zum Zeitpunkt der Glattstellung über oder unter dem ursprünglich vereinbarten Preis liegt.

Um das mit Termingeschäften verbundene Risiko abzudecken, verlangt die Clearingstelle Sicherheitsleistungen (Margins). Die Börsenteilnehmer (Banken und Broker) sind verpflichtet, von ihren Kunden Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe zu verlangen wie die DTB. Die Börsenteilnehmer verlangen jedoch von ihren Kunden in der Regel höhere Sicherheitsleistungen, in der Regel doppelt so hohe, als die DTB, um eine tägliche Nachbesicherung im Falle von Verlusten zu vermeiden. Grundlage der Berechnung der Sicherheitsleistung sind die theoretischen Glattstellungskosten am Ende eines Börsentags. Diese ergeben den Margin. Dabei darf die erste Einschusszahlung (Initial-Margin), welche bei Beginn des Handels eingerichtet wurde, während der Kontraktlaufzeit nicht unterschritten werden (Maintenance-Margin).

Ist der Margin des Anlegers verbraucht, muss er seinen Margin auf das erforderliche Niveau anheben. Ansonsten ist das Börsenunternehmen verpflichtet, die Kontrakte glattzustellen.

Die DTB berechnet feste Gebühren pro Kontrakt. Die Börsenteilnehmer stellen den Kunden eigene Gebühren für Kauf und Verkauf in Rechnung. Das Überschreiten der Gewinnschwelle bei Berücksichtigung der Gebühren bezeichnet man als break-even-Punkt. Futures bieten die Möglichkeit, sich mit relativ geringem Kapitalaufwand am Terminmarkt zu engagieren, da nur ein Bruchteil des Kontraktwertes (margin) als Sicherheit hinterlegt werden muss. Die Gewinn- und Verlustrisiken sind unbegrenzt. Bei einem Dax-Future beträgt der Kontraktwert pro Index-Punkt bis Ende 1998 (Tickveränderung) DM 100,--, bei einem Bund-Future zur Zeit der Ausführung der streitgegenständlichen Geschäfte DM 25,--. Sicherheit bietet in geringem Umfang die Erteilung von sogenannten Limits und Stops. Das bedeutet, dass der Kontrakt bei Erreichen eines vorgegebenen Werts geöffnet oder geschlossen und der Gewinn oder Verlust realisiert wird.

Typische Risiken beim Handel mit Börsentermingeschäften sind nicht nur Kursverluste, sondern gegebenenfalls der Totalverlust des investierten Kapitals und im schlimmsten Falle noch darüber hinaus das Bestehen einer weiteren Nachschusspflicht. Es gibt also keinerlei Begrenzung des Risikos. Anders als beim Handel mit Aktien, bei denen allenfalls das eingesetzte Kapital verloren gehen kann.

© Peter Kottenhahn, Jaspert & Rossner


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