Steuern

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Begrenzter Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß

Sowohl der Bundesfinanzhof als auch das Bundesverfassungsgericht haben bestätigt, daß die ab 1.1.1996 geltende Beschränkung des Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer rechtmäßig ist. In den Urteilsbegründungen wird deutlich gemacht, daß die Festlegung einer Höchstgrenze durch den Gesetzgeber im Rahmen der Typisierung verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden kann.

Der Bundesfinanzhof hat die Grundsätze für die Abzugsbeschränkung eingehend erläutert und bestätigt, daß ein Vollabzug nur dann in Frage kommt, wenn die Tätigkeit den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Wird zusätzlich zur Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit ausgeübt, ist die Gesamttätigkeit die Grundlage für die Beurteilung, ob die Nutzung des Arbeitszimmers den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Betätigung darstellt.

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