Steuern

Informationen zum Thema Steuern/Einkommensteuer

  

Verbilligte Vermietung an Angehörige

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird grundsätzlich eine Einkünfteerzielungsabsicht angenommen, wenn es sich nicht um außergewöhnliche Gestaltungen handelt. Bei der Vermietung an Angehörige kann eine mangelnde Einkünfteerzielungsabsicht nicht allein damit begründet werden, daß die vereinbarte Miete nur zwei Drittel der Marktmiete beträgt.

Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung.

Das Besondere an dem entschiedenen Fall war die Tatsache, daß den Eltern als Mieter ein lebenslängliches Wohnungsrecht eingeräumt worden war. Unter Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 25 Jahren und einer nach gesetzlichen Vorschriften möglichen Anpassung der vereinbarten Miete sah das Finanzamt die Voraussetzungen für einen Totalüberschuß nicht gegeben. In der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs wird ausdrücklich klargestellt, daß allein eine verminderte Miete nicht gegen die Absicht spricht, langfristig Überschüsse zu erzielen, selbst wenn dies in Verbindung mit einem Wohnungsrecht vereinbart wird.

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