Steuern

Informationen zum Thema Steuern/Einkommensteuer

  

Verfassungsmäßigkeit der sog. 1-v.H.-Regelung

Die Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, wonach die private Nutzung eines betrieblichen Kfz für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zzgl. Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen ist, wenn nicht u. a. das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (sog. 1-v.H.-Regelung), verstößt nicht gegen das Grundgesetz, sondern hält sich im Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers bei Typisierungen (BFH-Urteil v. 24.2.2000 – III R 59/98). Weiter führt der BFH aus, dass der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) für eine von ihm behauptete betriebliche Veranlassung getätigter Aufwendungen trägt. Bei isolierter Betrachtung eines einzelnen Veranlagungszeitraums kommt es nicht darauf an, ob der pauschale Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die für das genutzte Kfz insgesamt tatsächlich entstandenen Aufwendungen übersteigt.

 


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