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Neuregelung der Teilwertabschreibung
durch das StEntlG 1999/2000/2002
Nach § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG i. d. F. des StEntlG
1999/2000/2002 erfordert der Ansatz des niedrigeren Teilwerts mit Wirkung ab dem
ersten nach dem 31.12.1998 endenden Wirtschaftsjahr (Erstjahr) eine
voraussichtlich dauernde Wertminderung. Daneben ist das bislang geltende
Wertbeibehaltungswahlrecht aufgehoben und stattdessen ein striktes
Wertaufholungsgebot eingeführt worden. Zur Sicherung einer dem Unternehmen
verbleibenden, ausreichenden Liquidität kann der Gewinn, der im Erstjahr aus
der Anwendung der Neuregelung entsteht, auf fünf Jahre verteilt werden (§ 52
Abs. 16 EStG). Zu den sich hieraus ergebenden Fragen hat das BMF mit Schreiben
vom 29.2.2000 ausführlich Stellung genommen.
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