Steuern

Informationen zum Thema Steuern/Einkommensteuer

  

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in einem Altenpflegeheim als außergewöhnliche Belastungen

Bisher konnten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen die Kosten für einen im Altenheim untergebrachten Angehörigen steuermindernd gelten gemacht werden, die auf die Kosten der Pflege und der ärztlichen Versorgung entfielen. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung waren nur im Rahmen einer von den Einkünften des Angehörigen abhängigen, steuerlich wesentlich ungünstigeren Höchstbetragsberechnung geltend zu machen.

Durch ein Urteil des BFH sind nun auch Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der Krankheitskosten berücksichtigungsfähig, soweit ein Mehraufwand gegenüber einer normalen Lebensführung entsteht. Zur Berücksichtigung der normalen Kosten der Lebensführung kann von den Gesamtkosten eine Haushaltsersparnis in Höhe von monatlich DM 1.200,00 abgezogen werden, wenn sich keine andere sinnvolle und nachvollziehbare Berechnung anstellen läßt.

 


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