Aufwendungen für die krankheitsbedingte
Unterbringung von Angehörigen in einem Altenpflegeheim als außergewöhnliche
Belastungen
Bisher konnten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen
die Kosten für einen im Altenheim untergebrachten Angehörigen steuermindernd
gelten gemacht werden, die auf die Kosten der Pflege und der ärztlichen
Versorgung entfielen. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung waren nur im
Rahmen einer von den Einkünften des Angehörigen abhängigen, steuerlich
wesentlich ungünstigeren Höchstbetragsberechnung geltend zu machen.
Durch ein Urteil des BFH sind nun auch Kosten für
Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der Krankheitskosten
berücksichtigungsfähig, soweit ein Mehraufwand gegenüber einer normalen
Lebensführung entsteht. Zur Berücksichtigung der normalen Kosten der
Lebensführung kann von den Gesamtkosten eine Haushaltsersparnis in Höhe von
monatlich DM 1.200,00 abgezogen werden, wenn sich keine andere sinnvolle und
nachvollziehbare Berechnung anstellen läßt.