Steuern

Informationen zum Thema Steuern/Einkommensteuer

  

Anschaffungsnahe Aufwendungen

Entstehen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes Aufwendungen für die Renovierung, so ist zu prüfen, ob es sich um sofort abzugsfähige Instandhaltungskosten oder um Herstellungskosten des Gebäudes handelt, die sich lediglich über die Gebäudeabschreibungen steuerlich auswirken.

Die Finanzverwaltung geht bei der Entstehung von Renovierungsaufwendungen von mehr als 15 % der Anschaffungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung des Gebäudes von sogenannten anschaffungsnahen Aufwendungen aus und behandelt diese als Herstellungskosten.

Drei neuere Finanzgerichtsurteile führen dazu, dass sich der BFH erneut mit der Rechtsfrage auseinander setzen muß. Die Finanzgerichte heben hervor, dass sich die Frage nicht nach pauschalen Prozentsätzen richten könne, sondern allein nach der Formulierung des § 255 HGB zu entscheiden sei.

Es ist möglich, dass auch der BFH künftig bei anschaffungsnahem Aufwand nur dann Herstellungskosten annimmt, wenn eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes festgestellt wird. Die Aufgriffsgrenze von 15 % würde dann nur noch Indizwirkung haben.

Es ist daher zu empfehlen, Fälle dieser Art offen zu halten bis zur Entscheidung des BFH.

 


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