Steuern

Informationen zum Thema Steuern/Einkommensteuer

  

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen unter steuerlichen Gesichtspunkten besonders strengen Maßstäben.

Der BFH hat Anfang des Jahres 2000 noch einmal in einem Urteil zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung Stellung genommen.

Danach müssen die Vereinbarungen klar und eindeutig formuliert sein, der gesetzlichen Form genügen und sowohl von der Gestaltung als auch von der Durchführung her dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen. Bei langfristigen Darlehen bedarf es zur steuerlichen Anerkennung einer üblichen Besicherung.

 


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