|
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen unterliegen unter
steuerlichen Gesichtspunkten besonders strengen Maßstäben.
Der BFH hat Anfang des Jahres 2000 noch einmal in einem Urteil
zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung Stellung genommen.
Danach müssen die Vereinbarungen klar und eindeutig formuliert
sein, der gesetzlichen Form genügen und sowohl von der Gestaltung als auch von
der Durchführung her dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen. Bei
langfristigen Darlehen bedarf es zur steuerlichen Anerkennung einer üblichen
Besicherung.
|