Steuern

Informationen zum Thema Steuern/Einkommensteuer

  

Finanzierungen unter Einsatz von Lebensversicherungen

Grundsätzlich ist der Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Lebensversicherungen zu versagen, wenn die Ansprüche aus den Verträgen während der Dauer im Erlebensfall der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Eine Ausnahme von diesem Abzugsverbot liegt vor, wenn die Lebensversicherung der Tilgung oder der Sicherung eines Darlehens dient, welches die Anschaffung- oder Herstellungskosten eines dauernd zur Erzielung von Einkünften dienenden Wirtschaftsgutes finanziert, das keine Forderung ist. Weitere Voraussetzung ist, daß das Darlehen sowie die Höhe des diesem Darlehen zur Sicherheit oder Tilgung dienenden Lebensversicherungsanspruchs nur den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten entspricht, d.h. Finanzierungs- und ähnliche Aufwendungen nicht mitfinanziert werden. Zur Finanzierung dieser schädlichen Nebenkosten muß ein gesondertes Darlehen vereinbart werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat zu mit diesem Problembereich zusammenhängenden Fragestellungen in einem Schreiben vom 15.6.00 zusammenfassend Stellung genommen.

 


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