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Kürzung des Pensionsanspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden
Bei fehlender Abdeckung der Ansprüche aus Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine Rückdeckungsversicherung und bei fehlender Vereinbarung über eine Kürzung des Pensionsanspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden der Berechtigten aus dem Betrieb sind Zuführungen zu den Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln (Hessisches Finanzgericht vom 27.03.1998, EFG 1999 S.
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