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Grunderwerbsteuer fällt auch weiterhin für den Hausbau an
Der BFH hat bisher in ständiger Rechtsprechung Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis für ein Grundstück, sondern auch für die Errichtung eines Hauses verlangt, wenn der Käufer des Grundstücks rechtlich oder faktisch gezwungen ist, zugleich den Vertrag über den Bau des Hauses abzuschließen. Das Niedersächsische FG hatte kürzlich eine andere Meinung vertreten. Der BFH hat die Einwendungen gegen die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung nicht anerkannt. Damit ist wohl mit einer etwaigen Rechtsprechungsänderung nicht mehr zu rechnen.
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