Steuern
  

Informationen zum Thema Steuern/Umsatzsteuer

  

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

Bei Zuwendungen an Arbeitnehmer können entgeltliche oder unentgeltliche Leistungen vorliegen
-OFD Hannover v. 10. 2.2000 -S 7100- 220, Volltext: DStR 2000 , 638.

Die Anweisung der Verwaltung:
Die OFD Hannover erläutert in der Verfügung vom 10. 2. 2000 die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer. Sie verweist auf die grundsätzlichen Regelungen im Abschnitt 12 UStR 2000. Weitere Ausführungen werden zu den Punkten Beköstigung, Abgabe von Getränken und Genussmittel zum häuslichen Verzehr, Überlassung von Fahrzeugen, Überlassung von Fahrzeugstellplätzen, Job-Tickets, Leistungen an Besatzungsangehörige auf Seeschiffen und Übernachtungsmöglichkeiten gemacht.

Folgende Prüfungsreihenfolge ist demnach vorzunehmen:

Vergütung für geleistete Dienste:
Bei Zuwendung neben dem Barlohn handelt es sich um eine entgeltliche steuerbare Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Ist der Umsatz steuerpflichtig, ist die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG zu beachten
Unentgeltliche Zuwendungen:
Es handelt sich in diesem Fall um Leistungen nach § 3Abs. 1b Nr. 2 UStG oder nach § 3Abs. 9a UstG, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar sind.
Aufmerksamkeiten:
Diese Leistungen oder solche im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers sind nicht steuerbare Umsätze.

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