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Neues Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zur Scheinselbständigkeit
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ein gemeinsames Rundschreiben v. 20.12.1999 zu den sich aus dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit ergebenden versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen herausgegeben. Dieses Rundschreiben löst die gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände v. 19.1.1999 und v. 18.8. 1999 ab. Das Rundschreiben enthält als Anlagen einen Abgrenzungskatalog für die im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen künstlerisch und publizistisch tätigen Personen, Ausführungen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Handelsvertretern, einen Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit und zur Bestimmung der Merkmale typischen unternehmerischen Handelns sowie ein Antragsformular der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Der Text des Rundschreibens ist im Internet veröffentlicht worden, z. B. vom Verband der deutschen
Rentenversicherungsträger (www.vdr.de
).
Folgende Geschäftsunterlagen dürfen nach dem 31. Dezember 1999 vernichtet werden:
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Aufzeichnungen aus den Jahren 1989 und früher;
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Inventare, die bis zum 31. Dezember 1989 aufgestellt worden sind;
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Bücher, in denen die letzten Eintragungen im Jahr 1989 oder früher erfolgt sind;
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Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 1989 oder früher aufgestellt worden sind;
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Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 1993 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden;
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Buchungsbelege (d.h. Rechnungen, Quittungen, Verträge, Lohn- und Gehaltsunterlagen, Kontoauszüge, Tagesendsummenbons u.ä.) aus dem Jahr 1989 oder früher und
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sonstige für die Besteuerung bedeutsamen Unterlagen aus dem Jahr 1993 oder früher.
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