Spätestens bis Ende April 2002 sollte vorhandenes Bargeld - gleichgültig ob in DM oder in Sorten, also Bargeld ausländischer Währung - in Euro umgetauscht worden sein. Zwar verliert die DM nach diesem Zeitpunkt nicht ihre Gültigkeit, aber der Umtausch ist dann mit erheblich mehr Aufwand verbunden, da er nur noch über die Europäische Zentralbank oder eine der Landeszentralbanken ausgeführt werden kann.
Zu beachten ist, daß derjenige, der mehr als 30.000 DM bei einer Bank einzahlt oder für diese Summe Wertgegenstände (Kunst, Teppiche) kauft, sich identifizieren und registrieren lassen muß. Wer Sorten in DM tauscht oder DM in Sorten, muß sich sogar schon ab 5.000 DM vom Bankinstitut identifizieren oder registrieren lassen (Geldwäsche-Gesetz).
Wer aber DM in Euro tauscht - oder umgekehrt - für den gilt diese Identifikationspflicht wie beim Sortentausch nicht - gleichwohl aber natürlich die 30.000 DM-Grenze des Geldwäsche-Gesetzes.
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