Wirtschaftsnachrichten

Informationen zum Thema Wirtschaftsnachrichten

  

Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Haftungsbeschränkung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht schon durch firmenähnliche Zusätze der Gesellschaft wie "GbR mbH" oder "GbR mit beschränkter Haftung" oder "GbR ohne persönliche Gesellschafterhaftung" u. ä. auf dem Briefbogen der Gesellschaft, auf Rechnungen usw. erreicht werden kann. In solchen Fällen haften die Gesellschafter für die im Namen der Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten kraft Gesetzes auch persönlich. Für die wirksame Beschränkung der Haftung wäre vielmehr eine entsprechende individuell getroffene Abrede der Parteien im Rahmen des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich.

nach oben


Cooperation of Accountants, Lawyers and Advisors - email: info@CoALAs.de
last update: 19.08.02 - webmaster@CoALAs.de