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Erhöhung der Leitzinsen durch die
Europäische Zentralbank
Auf seiner Sitzung am 27.4.2000 hat der EZB-Rat die
folgenden geldpolitischen Beschlüsse gefasst:
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Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte
des Eurosystems wird um 0,25 Prozentpunkte auf 3,75 % erhöht. Dieser
Zinssatz gilt erstmals für das am 4.5.2000 abzuwickelnde Geschäft.
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Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität
wird mit Wirkung vom 28.4.2000 um 0,25 Prozentpunkte auf 4,75 % erhöht.
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Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird mit
Wirkung vom 28.4.2000 um 0,25 Prozentpunkte auf 2,75 % erhöht.
Gem. § 1 Abs. 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz ist die
Deutsche Bundesbank verpflichtet, bei Veränderungen den aktuellen Stand des
Diskontsatz-Nachfolgesatzes ,,Basiszinssatz'' im BAnz zu veröffentlichen. Da
sich die Bezugsgröße für Veränderungen des Basiszinssatzes, nämlich der
Satz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen
Zentralbank, vom Dezember vergangenen Jahres bis zum April dieses Jahres von
3,26 % auf 4 % erhöht hat, wurde der im Gesetz genannte Schwellenwert von
mindestens 0,5 Prozentpunkten überschritten, und der seit dem Beginn des
1.1.2000 2,68 % betragende Basiszinssatz erhöht sich mit Beginn des 1.5.2000
um 0,74 % auf 3,42 %.
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