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Erhöhung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank

Auf seiner Sitzung am 27.4.2000 hat der EZB-Rat die folgenden geldpolitischen Beschlüsse gefasst:

  1. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems wird um 0,25 Prozentpunkte auf 3,75 % erhöht. Dieser Zinssatz gilt erstmals für das am 4.5.2000 abzuwickelnde Geschäft.

  2. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird mit Wirkung vom 28.4.2000 um 0,25 Prozentpunkte auf 4,75 % erhöht.

  3. Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird mit Wirkung vom 28.4.2000 um 0,25 Prozentpunkte auf 2,75 % erhöht.

Gem. § 1 Abs. 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, bei Veränderungen den aktuellen Stand des Diskontsatz-Nachfolgesatzes ,,Basiszinssatz'' im BAnz zu veröffentlichen. Da sich die Bezugsgröße für Veränderungen des Basiszinssatzes, nämlich der Satz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank, vom Dezember vergangenen Jahres bis zum April dieses Jahres von 3,26 % auf 4 % erhöht hat, wurde der im Gesetz genannte Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten überschritten, und der seit dem Beginn des 1.1.2000 2,68 % betragende Basiszinssatz erhöht sich mit Beginn des 1.5.2000 um 0,74 % auf 3,42 %.

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